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Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG und Verantwortliche i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV:

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Am Steinhof 15c
23858 Reinfeld

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Rechtswirksamkeit
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Datenschutzerklärung
Der Journalismus ist nach den Regelungen im Landespresserecht von wesentlichen Teilen der Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen. Dazu gehören auch die Bestimmungen zu den Informationspflichten im Falle einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen im Landespressegesetz (in manchen Bundesländern im Landesmedien- und/oder Landesdatenschutzgesetz geregelt).

Es besteht rein datenschutzrechtlich auch keine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass jemand überhaupt als Journalist tätig ist bzw. dass eine Internetseite ein journalistisches Angebot ist. Sonst wären investigative Internetseiten gar nicht möglich.

Gleiches gilt für Personen, die in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig und dort für Medienveröffentlichungen, Meinungsäußerungen (Stellungnahmen) oder die Informationsarbeit zuständig sind. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in der Regel darin zu sehen, dass sie im Regelfall unter den Begriff der Presse fallen oder aber die Grundrechte aus Artikel 5 Grundgesetz, Artikel 11 Charta der Grundwerte der Europäischen Union in Verbindung mit Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung geltend machen können. In einigen Bundesländern können sie sich auch auf Regelungen im Landesdatenschutzgesetz berufen, manchmal direkt oder in analoger Anwendung. In anderen Bundesländern fehlen solche Regelungen, weswegen die Berufung auf die oben genannten Grundrechte/Grundwerte erforderlich ist.

1. Erhebung von Zugriffsdaten
Der Service-Provider – z. B. T-Online, AOL … – kann – wie jeder Provider – die nachfolgenden Daten erheben. Auch wenn ich keinen direkten Einfluss auf diese Datenerhebungen habe, muss darüber aufklären.
Diese Daten werden ohne Bezug zu einer konkreten Person anonym gespeichert. Zu den Zugriffsdaten gehören unter anderem:
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- Betriebssystem und Bildschirmgröße,
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2. Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten
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Reinfeld, den 18.01.2021

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„Die kleinen Dinge sind unendlich wichtig.“

Sir Arthur Conan Doyle (1859 – 1930), britischer Schriftsteller